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"Fragebogen zur steuerliche Erfassung"
Sie stehen vor Ihrer ersten steuerlichen Herausforderung: dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Mit Ihren Angaben in dem steuerlichen Erfassungsbogen legen Sie die Grundsteine für Ihr Steuerfundament. Füllen Sie daher den Fragebogen sorgfältig aus. Denn Ihre Anmeldung beim Finanzamt hat weitreichende steuerliche Folgen und bindet Sie teilweise für Jahre gegenüber dem Finanzamt. In diesem Training gehen wir Schritt-für-Schritt die Abschnitte des Fragebogens durch. An vielen Stellen bekommen Sie zusätzliche Information und Hinweise, damit Sie den Fragenbogen sicher ausfüllen können und Ihr Steuerfundament richtig legen.
Beste Grüße und viel Erfolg bei Ihrer Existenzgründung!
Ihr Andreas Görlich
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Sie haben den Traum, Ihr eigenes Kleingewerbe anzumelden, doch fehlt Ihnen eine konkrete Wegbeschreibung, welche Richtung Sie gehen müssen? Sie fühlen sich orientierungslos auf der Reise in die Selbstständigkeit? Sie haben Fragen und Bedenken, die Sie vom Start abhalten?
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Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - die ersten Schritte
Voraussetzung für das Ausfüllen und die Übermittlung des steuerlichen Fragebogens ist, dass Sie ein Elster-Benutzerkonto besitzen. Sie sind noch nicht registriert? Dann finden Sie nachstehende weitere Informationen zur ELSTER-Registrierungsprozess.
Einloggen in Elster und richtiges Formular auswählen
Startseite des Formulars
Abschnitt 1 + 2: Persönliche Angaben
Abschnitt 3: Bankverbindungen
Machen Sie es sich einfach: Geben Sie dem Finanzamt eine Einzugsmächtigung, dann sparen Sie sich Aufwand, fällige Beträge selbst zu überweisen und vermeiden Mahnungen nebst Säumniszuschläge. Die Einzugsermächtigung ist entgegen landläufiger Meinung die sicherste Zahlungsform, da Sie der Abbuchung innerhalb einer Frist von 6 Wochen widersprechen können und das Geld dann sofort auf Ihr Konto zurück erstattet bekommen.
Ein SEPA Lastschriftmandant finden Sie unter www.finanzamt.de. Wählen Sie Ihr Bundesland aus und klicken Sie anschließend auf den Button "Finanzämter". Danach klicken Sie die Rubrik "Formulare" an und im Formularcenter finden Sie das SEPA Mandats-Formular.
Abschnitt 4: Steuerliche Beratung
Abschnitt 5: Empfangsbevollmächtigter
Abschnitt 6: Bisherige persönliche Verhältnisse
Abschnitt 7: Angaben zum Unternehmen
Auf Basis der Beschreibung Ihrer ausgeübten Tätigkeit entscheidet das Finanzamt, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender einzustufen sind. Die Frage "Gewerbetreibender oder Freiberufler" kann in einigen Fällen nicht ohne Weiteres beantwortet werden. Die Grenzen verlaufen nicht immer eindeutig und sind oft fließend. Wie ist beispielsweise die genaue Abgrenzung zwischen einem Kunsthandwerker (gewerbliche Tätigkeit) und einem Künstler (freiberufliche Tätigkeit)? In unklaren Fällen ist die Entscheidung des Finanzamts maßgeblich, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Bereiten Sie daher Ihre Tätigkeitsbeschreibung so "mundgerecht" und überzeugend auf, dass der Finanzbeamte zu Ihren Gunsten entscheidet. Nachstehend habe ich Ihnen zwei Kapitel aus meinem Buch "Kleingewerbe anmelden" beigefügt, damit Sie sich fachlich vorbereiten können.
Abschnitt 8: Abweichender Ort der Geschäftsleitung
Abschnitt 9: Betriebstätten
Abschnitt 10: Handelsregistereintrag
Abschnitt 11: Gründungsform
Abschnitt 12: Bisherige betriebliche Verhältnisse
Abschnitt 13: Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
Das Finanzamt verlangt von Ihnen, in die Glaskugel zu schauen. Sie sollen Ihren Gewinn Ihres Unternehmen für die ersten zwei Jahre voraussagen. Das ist nicht ganz leicht, zumal Sie gerade erst starten. Schätzen Sie realistisch!
Vorsicht: Wenn Sie sich gegenüber dem Fiskus arm rechnen, kann das zu unliebsamen Überraschungen in Form von Steuernachzahlungen führen. Zu optimistisch sollten Sie auch nicht schätzen, weil Sie sonst vorab zu viel Steuern zahlen müssen und damit Ihnen Liquidität fehlt. Die Fehleinschätzung zu erwartender Steuerzahlungen gehört zu den häufigsten Fallstricken bei Existenzgründer. Es gilt: Rechnen Sie von Anfang an mit dem Finanzamt, aber realistisch!
Gut zu wissen: Entwickelt sich der Gewinn nicht so, wie von Ihnen gedacht - keine Sorge! Sie können jederzeit beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.
Abschnitt 14: Angaben zur Gewinnermittlung
Informieren Sie sich, was die zwei Gewinnermittlungsarten sind, wie sie funktionieren und wer welche Methode anwenden darf. Nachstehend habe ich Ihnen die entsprechenden Kapitel aus meinen Buch "Steuern, aber lustig. Steuertipps für Existenzgründer und Jungunternehmer" beigefügt.
Abschnitt 15: Freistellungsbescheinigung (Bauabzugsteuer)
Abschnitt 16: Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie ist bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit zu erheben. Mit der Lohnsteuer leisten Arbeitnehmer eine monatliche Vorauszahlung auf die insgesamt für ein Kalenderjahr zu erwartende Einkommensteuer an das Finanzamt. Die Lohnsteuer ist zwar die Steuer der Arbeitnehmer, aber der Arbeitgeber unterliegt der Verpflichtung, von den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt weiterzureichen. Der Arbeitsgeber ermittelt die Lohnsteuer im Rahmen der Lohnabrechnung und zieht den Steuerbetrag vom Bruttolohn ab, um ihn beim Finanzamt anzumelden und abzuführen. Der Anmeldungszeitraum (monatlich, vierteljährlich, jährlich) richtet sich nach der Höhe der voraussichtlich zu entrichtenden Lohnsteuer im Kalenderjahr.
Dieser Abschnitt ist nur auszufüllen, wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen.
Abschnitt 17: Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
Bevor Sie den Abschnitt zur Umsatzsteuer ausfüllen, sollten Sie die Grundlagen der Umsatzsteuer verstanden haben und die Frage für sich beantworten, ob die Kleinunternehmer-Regelung für Sie in Betracht kommt. Ich habe Ihnen zur fachlichen Weiterbildung zwei Videolektionen aus meinem Onlinekurs "Steuerspar-Crashkurs für Selbstständige" kostenlos bereitgestellt.
Welche Umsätze sind steuerfrei? Das Umsatzsteuergesetz sieht für einige Umsätze Steuerbefreiungen vor. Diese sind im § 4 des Umsatzsteuergesetzes definiert. Informieren Sie sich vor dem Ausfüllen des Fragebogens, ob eine oder mehrere davon für Sie in Betracht kommen. Hier nachschauen im § 4 UStG!
Wann ist der ermäßigte Steuersatz anzuwenden? Bestimmte Umsätze unterliegen nicht dem regulären Umsatzsteuersatz von 19%, sondern werden mit 7% ermäßigt besteuert. Das betrifft zum Beispiel die Lieferung von Blumen und den meisten Nahrungsmittel. Die Umsätze, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind im § 12 Absatz 2 UStG geregelt. Hier nachschauen im § 12 Absatz 2 UStG!
Abschnitt 18: Umsatzsteuerliche Organschaft
Wenn Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler mit einem Unternehmen sind, können diesen Abschnitt überspringen. Dieser Abschnitt ist nur relevant für Unternehmer, die mindestens zwei Unternehmen betreiben und ein Unternehmen davon, eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ist. Sofern diese Unternehmen auch finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch miteinandern verbunden sind, können die Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft gegeben sein. Liegt diese Ausgangssituation vor, sollten sich steuerlich beraten lassen, da das Thema sehr komplex ist. Vereinfacht ausgedrückt, wird dann dieser Unternehmensverbund umsatzsteuerlich als ein Unternehmen betrachtet.
Abschnitt 19: Besonderes Besteuerungsverfahren "One-stop-shop"
Dieser Abschnitt hat für Sie Relevanz, wenn Sie grenzüberschreitenden Versandhandel an Privatkunden in der EU betreiben, elektronische Dienstleistungen oder andere Leistungen an Privatkunden in einem anderen EU-Land erbringen. Überschreiten diese Umsätze eine Grenze von 10.000 € im Jahr, sind diese Erlöse umsatzsteuerlich in den entsprechenden EU-Ländern der Empfängern zu versteuern. Somit wäre in jedem EU-Land, in dem Sie solche Umsätze tätigen, eine steuerliche Registrierung und Besteuerung erforderlich. Damit dies unbürokratisch möglich ist, hat das Bundeszentralamt für Steuern einen "One-Stop-Shop" (OSS), eine einzige Anlaufstelle, eingerichtet. Das bedeutet, dass betroffene Unternehmen sich nicht mehr im Ausland registrieren müssen, sondern die anfallenden ausländischen Umsatzsteuern zentral beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern anmelden und abführen können. Was das OSS-Verfahren genau bedeutet, was nötig ist und welche Pflichten auf Sie warten, ist in dem nachstehenden Merkblatt zusammengefasst.
Abschnitt 20: Umsätze im Bereich des Handels mit Waren über das Internet
Dieser Abschnitt ist auszufüllen, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Warenhandel über das Internet betreiben wollen. Hier sind Angaben zum Vertriebsweg, über den eigenen Webshop oder elektronische Marktplätze, zu machen.
Hintergrundinformation: Betreiber von elektronischen Marktplätzen (z.B. eBay) sind verpflichtet, persönliche Daten der Unternehmer aufzuzeichnen, die über Ihre Plattform im Inland steuerbare Umsätze tätigen. Zu den Aufzeichnungen gehört auch der Nachweis der steuerliche Registrierung. Über diese Regelung soll das Steuerausfallrisiko bei Umsätzen über elektronische Marktplätze reduziert werden, in dem die Marktplatzbetreiber stärker in die Verantwortung genommen werden. Wollen Sie mit Ihrem Unternehmen Online-Handel über elektronische Marktplätze betreiben, dann benötigen zum Nachweis der steuerlichen Registrierung gegenüber dem Marktplatzbetreiber eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Beachten Sie hierzu auch Abschnitt 17 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer.
Abschnitt 21: Gesondert einzureichende Unterlagen
In diesem Abschnitt können Sie auswählen, welche Unterlagen Sie noch nachreichen. Das kann die Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftverfahren, Vollmacht für den Steuerberater, Verträge oder sonstige relevante Unterlagen sein.
Übermittlung an das Finanzamt
Nachdem Sie den Fragebogen erfolgreich ausgefüllt haben, können Sie in Elster noch einmal das Formulare überprüfen, alle Hinweise und offene Felder bearbeiten und abschließend an das Finanzamt übermitteln,
Dann heißt es warten. In der Regel dauert es zwischen zwei und vier Wochen, bis Sie Ihre neue Steuernummer und gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten.
Sie wollen mehr Steuerwissen aufbauen? Stellen Sie sich vor, Sie beherrschen das Steuer 1 x 1. Was würde das für Sie bedeuten?
Schützen Sie sich vor typischen Steuerfallen und werden Sie entspannt im Umgang mit dem Finanzamt! Sparen Sie von der Existenzgründung an Steuern - Fachwissen verständlich und praxisnah präsentiert!