Kleingewerbe anmelden: Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden

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Falls Du zusätzlich zu Deinem Angestelltenverhältnis ein Kleingewerbe betreiben willst, solltest Du vorab einen Blick in Deinen Arbeitsvertrag werfen. Regelmäßig ist darin vereinbart, dass Du verpflichtet bist, Deinem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn Du ein Kleingewerbe betreibst oder einem anderen Nebenjob nachgehst. Ob vertraglich geregelt oder nicht, Du solltest in jedem Fall Deinen Arbeitgeber informieren, um Ärger zu vermeiden. In den meisten Fällen kann der Arbeitgeber Dir das Betreiben des Nebengewerbes nicht verbieten. Problematisch ist es allerdings, wenn Du dich mit Deinem Nebengewerbe in der gleichen Branche wie Dein Arbeitgeber bewegst, vergleichbare Produkte und Dienstleistungen anbietest, also Konkurrenz darstellst.

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