Kleingewerbe

Kleingewerbe anmelden: Der geheime Motivationstrick für Deinen Business-Erfolg

Kleingewerbe anmelden: Der geheime Motivationstrick für Dein Business-Erfolg

Funny picture of young businessman ready to win on chalkboard background. Two strong muscular arms painted on chalkboard

Kleingewerbe anmelden und Neurowissenschaft? Wie passt dies zusammen? Sehr gut, denn mit den modernen Methoden der Neurowissenschaft kannst Du Dein Kleingewerbe auf die nächste Entwicklungsstufe katapultieren.

In einem vorherigen Blog habe ich davon geschrieben, dass Du Motivationstiefs mit Subliminals meistern kannst. Einige Leser haben mich gefragt, was sind eigentlich Sublimenals. Falls Du auch noch nichts von den geheimen neurowissenschaftlichen Methoden gehört hast, kommt hier die Auflösung.

Was sind überhaupt Subliminals?

Subliminals sind Audiodateien, bei denen positive Botschaften und Musik kombiniert werden. Das Wort Subliminal bedeutet so viel wie unterschwellig. Unterschwellig bezieht sich hierbei auf die Weise wie die Botschaften gesendet werden. Sie werden tontechnisch in einen „unterschwelligen“ Frequenzbereich aufgenommen. Für das menschliche Gehör sind sie nicht hörbar, das bedeutet, dass unser Gehirn sie nicht bewusst wahrnimmt, somit können die Affirmationen direkt dorthin gelangen, wo sie am besten wirken: in unserem Unterbewusstsein.

Dass sie nicht hörbar sind, hat den Vorteil, dass unser Verstand keine blockierenden Gedanken zu den Affirmationen auslöst. Unser Verstand hat eine Art Türsteherfunktion. Er prüft und entscheidet, welche Informationen er zum Unterbewusstsein durchlässt. Unwahre Informationen blockt unser Verstand erst einmal ab. Auf Grund des „unterschwelligen“ Transport kommen die positiven Botschaften problemlos an unserem „kritischen Türsteher“ vorbei und können ihren positiven Einfluss auf unser Unterbewusstsein ausüben.

 

Mit Neurowissenschaft zum Business-Erfolg  

Am Ende geht es doch nur um Ergebnisse. Letztendlich wollen wir messbare Ergebnisse sehen, das ist die Definition von Erfolg. Um herauszufinden, ob Subliminals auch bei Dir positive Resultate schaffen, gibt es nur einen Weg: Ausprobieren! Nutze das nachstehende Geschenk um Dich und Dein Kleingewerbe auf die nächste Ebene zu bringen. 

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Dein Kleingewerbe SOS-Plan: Wie Du Motivationstiefs meisterst

Dein Kleingewerbe SOS-Plan: Wie Du Motivationstiefs meisterst

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Das kommt Dir sicherlich bekannt vor. An manchen Tagen springen wir mit Elan aus dem Bett und arbeiten mit voller Energie an unserem Kleingewerbe. Wir könnten Bäume ausreißen! Und an anderen Tagen würden wir lieber im Bett liegen bleiben, schleppen uns mit Unlust in die Küche und setzen unsere ganze Hoffnung auf eine Tasse Kasse. Motivation ist kein Dauerzustand. Du wirst immer Phasen haben, in denen Du Dich schlecht motivieren kannst. Motivationsschwankungen gehören einfach dazu. Ein tolles Werkzeug gegen diese Motivationstiefs ist eine SOS-Plan.

Die drei Abschnitte des SOS-Plan: 1. Warnsignal, 2. Gefahrenzone und 3. Reaktion.    

1. Warnsignal: Dein Warnsignal ist, was Du tust oder nicht mehr tust, wenn Deine Motivation schwindet. Also, ein Zeichen, das Dich auf „Gefahr“ hinweist. Beispiel: Du hast heute nicht an Deinem Businessplan geschrieben, obwohl Du es Dir zum Ziel gesetzt hast, jeden Tag daran zu arbeiten.

2. Gefahrenzone: In der Gefahrenzone realisierst Du, dass Dein Warnsignal sich zum Problem weiterentwickelt. Beispiel: Wenn Du an drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht an Deinem Businessplan gearbeitet hast, könnte das ein Zeichen für ein tiefer liegendes Motivationsproblem sein.

3. Reaktion: Mit Reaktion ist gemeint, wie du reagierst, um das Problem wieder in den Griff zu bekommen. Also, Deine Handlung, um die Kurve zu kriegen. Beispiel: Du rufst Deinen Rechenschaftspartner an, damit er Dir hilft, Dich wieder neu zu motivieren. Weitere Möglichkeiten: Du holst Dir Kraft durch das Schauen eines motivierenden Online-Seminars oder programmiere Dein Unterbewusstsein mit inspirierenden Subliminals auf Erfolg!

Und so erstellt Du Deinen persönlichen Motivations-SOS-Plan:   

Ergänze hierfür einfach die nachstehenden Sätze.

1. Warnsignal: Ich bemerke ein Motivationstief daran, dass …

2. Gefahrenzone: Ich bin in der Gefahrenzone, wenn das … an X aufeinanderfolgenden Tagen geschieht.

3. Reaktion: In dieser Situation hilft es mir, wenn …

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Kleingewerbe: Mit diesem Trick steigerst Du Deine Produktivität

Kleingewerbe: Mit diesem Trick steigerst Du Deine Produkitvität

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Du kennst die Situation sicherlich auch. Du wolltest ins Fitnessstudio gehen oder Sport machen, Dir fehlt aber der Antrieb und letztlich wirft Du Deine Pläne beiseite und Du lässt es einfach sein. Was ist aber, wenn Du weißt, dass jemand im Fitnessstudio oder auf der Laufstrecke auf Dich wartet? Die Wahrscheinlichkeit, dass Du es durchziehst, ist um ein Vielfaches höher.

Warum ist das so?

Ganz einfach, durch den sozialen Druck, der mit der Verabredung mit Deinem Sportpartner einhergeht. In dem Moment, in dem Du Dich gegenüber einer anderen Person verpflichtest, bestimmte Dinge zu tun, steigt der soziale Druck. Die Meinung anderer Menschen ist uns wichtig. Wir wollen sie nicht enttäuschen oder einen schlechten Eindruck hinterlassen.  

Rechenschaftspartner=Produktivitätsbooster

Nutze dieses Prinzip für Dein Kleingewerbe, um mehr Produktivität aus Dir rauszuholen. Ich empfehle Dir einen „Rechenschaftspartner“ zu suchen. Das kann ein anderer Selbstständiger, ein Freund oder jemand aus der Familie sein. Dein Rechenschaftspartner soll eine Person sein, der Du vertraust und der Du regelmäßig über Deine Fortschritte und Herausforderungen berichtest. Wichtig: Es geht dabei nicht um Kontrolle. Vielmehr dient Dein Rechenschaftspartner als Unterstützer bei Fragen und Entscheidungen, als Controller für Deine Zielerreichung und als Motivator, um am Ball zu bleiben.

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So schaufelst Du Dir Zeit für Dein Kleingewerbe frei

So schaufelst Du Dir wertvolle Zeit für Dein Kleingewerbe frei

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Wie findest Du die Zeit, um an Deinem Kleingewerbe zu arbeiten? Der Tag hat nur 24 Stunden, auch für Dich. Der Tag hatte vor Deiner Existenzgründung 24 Stunden und jetzt immer noch 24 Stunden. Ich gehe davon, dass Dein Alltag Dich vor Deiner Gründung bereits voll in Beschlag genommen hat und Du kaum freie Zeit hattest. Wie also jetzt zusätzliche Zeit für Dein Business frei schaufeln?

Kennst Du Deine Zeitdiebe im Alltag?

Jeden Tag verschwendest Du wertvolle Lebenszeit, die Du für wichtigeres nutzen kannst, wie zum Beispiel für Dein Business. Schreibe eine Woche lang jeden Tag auf, für welche Aktivitäten Du wie viel Zeit verwendest. Zum Beispiel wie viel Zeit verbringst Du mit Arbeiten, Familie, Freunden, Sport, Hobby, Fernsehschauen, Internet surfen, Social Media und so weiter. Wenn Du Deinen Tagesablauf aufschreibst, musst Du ehrlich zu Dir selbst sein, denn Schönfärberei hilft nicht weiter. Stelle Deine Aktivitäten auf den Prüfstand. Wo kannst Du Zeit einsparen oder Zeit tauschen, um zusätzlich Zeit für Dein Business zu gewinnen? Schaue Dir insbesondere Zeitdiebe wie Fernseher, Social Media oder Internet an, die für Dein Leben keinen Mehrwert liefern.

Identifiziere und eliminiere Deine größten Zeitdiebe!

Internet, Facebook, Twitter und Co. sind Fluch und Segen zugleich. Auf die richtige Nutzung kommt es an, ob wir nur Zeit damit verplempern oder diese produktiv nutzen. Die meisten konsumieren nur, klinken sich in sinnlose Chats ein, surfen ziellos im Internet und lassen sich von jedem Klingeln, Summen oder Vibrieren allzu gerne ablenken. Ohne groß nachzudenken, verbringen wir so Stunden und verschwenden wertvolle Zeit. Internet und Social Media werden dann zu wahren Produktivitätskillern. Begrenze daher Deine Online-Zeit, schalte Push-Nachrichten von Apps aus und checke E-Mails, Social-Media-Kanäle bewusst nur 2- bis 3-mal am Tag.

Zeitfresser Fernsehschauen

Erschreckend! Laut einer neuen Statistik sitzen wir Deutschen täglich 252 Minuten vor dem Fernseher. Das sind über 4 Stunden täglicher Fernsehkonsum. Was für eine Zeitverschwendung! Nutze die Zeit lieber für Dein Kleingewerbe. Stelle Dir vor, was für ein Booster das für Dein Business ist. Du kannst Dir damit 28 Stunden in der Woche frei schaufeln oder 1.456 Stunden im Jahr. Ein kleines Zahlenbeispiel: Angenommen Du hast einen Stundensatz von 30 € pro Stunde, dann kannst Du 43.680 € mehr im Jahr verdienen. Wow!

Also, stelle die „Einkommensvernichtungsmaschinen“ ab und fange an, an Deinem Kleingewerbe zu arbeiten.

Ist die Zeit das Kostbarste unter allem, so ist die Zeitverschwendung die allergrößte Verschwendung.Benjamin Franklin

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Kleingewerbe anmelden: Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden

Kleingewerbe anmelden: Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden

Portrait of a stressed woman holding head in hands

Falls Du zusätzlich zu Deinem Angestelltenverhältnis ein Kleingewerbe betreiben willst, solltest Du vorab einen Blick in Deinen Arbeitsvertrag werfen. Regelmäßig ist darin vereinbart, dass Du verpflichtet bist, Deinem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn Du ein Kleingewerbe betreibst oder einem anderen Nebenjob nachgehst. Ob vertraglich geregelt oder nicht, Du solltest in jedem Fall Deinen Arbeitgeber informieren, um Ärger zu vermeiden. In den meisten Fällen kann der Arbeitgeber Dir das Betreiben des Nebengewerbes nicht verbieten. Problematisch ist es allerdings, wenn Du dich mit Deinem Nebengewerbe in der gleichen Branche wie Dein Arbeitgeber bewegst, vergleichbare Produkte und Dienstleistungen anbietest, also Konkurrenz darstellst.

Steuerfalle Kleingewerbe!

Du willst wissen, welche Steuerfallen auf Dich warten, wenn Du ein Kleingewerbe anmeldest und wie Du diese geschickt umgehen kannst? Du willst, dass mehr von Deinem hartverdienten Geld in Deinem Geldbeutel landet anstatt in der Kasse des Finanzamtes?

Wenn Du denkst, dass Du Dich tagelang mit Paragrafen und Gesetzestexten herumschlagen musst, um einen Durchblick im Steuerdschungel zu bekommen, dann kann ich Dich beruhigen. Es gibt eine einfache und schnelle Möglichkeit, das erforderliche Steuerwissen aufzubauen!

Lass keine wertvolle Zeit mehr verstreichen, da nicht korrigierbare Steuerfehler und übersehene Steuervorteile Dich bares Geld kosten. Hier geht es zum Steuerspar-Crashkurs für Kleingewerbetreibende!

 

 

 

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Kleingewerbe anmelden: Reduziere die Gefahr des Scheiterns

Kleingewerbe anmelden: Reduziere die Gefahr des Scheiterns

Male worker walking on the road and find two signpost with two choices to success or failure

Die beste Vorbereitung, um Dein Kleingewerbe anzumelden, ist, sich intensiv mit dem eigenen Businessplan zu beschäftigen. Das kann ich nicht oft genug betonen. Kein Gründer sollte ohne einen sorgfältig ausgearbeiteten Geschäftsplan - also sozusagen planlos - starten. Ein fundierter Businessplan verringert die Gefahr des Scheiterns Deines Geschäftsvorhabens erheblich!

Warum einen Businessplan schreiben?

Der Businessplan ist ein heiß diskutiertes Werkzeug, das die Gründerwelt in zwei Lager spaltet. Während ihn das eine Lager für völlig unnötig und für Zeitverschwendung hält, schwört das andere darauf, unbedingt einen Geschäftsplan zu erstellen. Ich gehöre zu den Befürwortern: Ein Businessplan ist ein absolutes Muss für jeden Unternehmer. Ganz gleich, ob Du Dich hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig machst.

Würdest Du ohne Kompass auf das offene Meer fahren? Der Businessplan hilft Dir, Deine Unternehmensziele zu finden und die Richtung zu halten. Wer sich keine Ziele setzt, der weiß nicht, wohin er steuern soll, der weiß nicht, welche Schritte als Nächstes kommen sollen, und kann nicht langfristig planen.

"Training on the Job" ist zu teuer

Ein Businessplan „zwingt“ Dich, Dein Geschäftsvorhaben von vorne bis hinten zu durchleuchten, Erfolgsaussichten zu prüfen, Schwachstellen aufzudecken und Fehler im Voraus zu vermeiden. Er hilft Dir, alle Fragen, die sich während der Selbstständigkeit ohnehin stellen, vorab zu durchdenken. Damit bist Du vorbereitet auf die Herausforderungen der Praxis. Jedes Problem, das Du im Vorfeld gelöst hast, bedeutet eine Erleichterung nach dem Unternehmensstart. „Training on the Job“ ist zu teuer, denn meist haben Sie nur eine Chance bei Ihrem Kunden, Banker oder Lieferanten.

Wie der Aufbau eines optimalen Businessplans aussieht, welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Du hast und wie Du Dich optimal auf ein Bankgespräch vorbereitest, erfährst Du in hier.

 

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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

FRAGEBOGEN ZUR STEUERLICHEN ERFASSUNG

Bild Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Ihre erste steuerliche Pflicht

Ihren ersten Behördengang haben Sie mit der Gewerbeanmeldung erfolgreich absolviert. Jetzt stehen Sie vor Ihrer ersten steuerlichen Herausforderung: dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die Anmeldung zur Pflichtmitgliedschaft beim Finanzamt ist innerhalb eines Monats nach der Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Seit 2021 ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung verpflichtend auf elektronischem Weg über das Finanzamt-Portal ELSTER zu übermitteln. Für die Verwendung von ELSTER ist vorab eine Registrierung erforderlich, die Sie für die spätere Übermittlung Ihrer Steueranmeldungen und Steuererklärungen ohnehin brauchen. Beachten Sie, dass der Registrierungsprozess für ein ELSTER-Benutzerkonto bis zu zwei Wochen dauern kann (www.elster.de).

Was das Finanzamt von Ihnen wissen will?

Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung möchte das Finanzamt von Ihnen die folgenden Fragen beantwortet bekommen:

  • Wann wurde der Betrieb eröffnet, welche Tätigkeit wird ausgeübt und wer ist Betriebsinhaber?
  • Welche Steuererklärungen und Voranmeldungen sind abzugeben und nach welcher Art soll der Gewinn ermittelt werden?
  • Welchen Umsatz und Gewinn erwarten Sie in den ersten zwei Jahren?

 

Concept of businessman stressed at work

Brauchen Sie Hilfe beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Ich lade Sie ein, an meinem kostenlosen Online-Training teilzunehmen. Ich führe Sie Schritt für Schritt durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und gebe Ihnen an den Feldern, wo Stolpersteine und Steuerfallen lauern, die entscheidenden Hinweise und Empfehlungen, damit Sie Ihr Steuerfundament richtig legen.

Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sorgfältig aus!

Mit den Angaben im steuerlichen Erfassungsbogen legen Sie die Grundsteine für Ihr künftiges Steuerfundament. Füllen Sie den Fragebogen sorgfältig aus! Ihre Angaben haben weitreichende steuerliche Folgen und binden Sie teilweise für Jahre gegenüber dem Finanzamt. Auf der Grundlage des Fragebogens bekommen Sie Ihre Steuernummer mitgeteilt und erfahren,

  • welche Gewinnermittlungsart (Bilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) Sie durchführen,
  • welche Steueranmeldungen und Steuererklärungen Sie abgeben
  • und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen.

Das Finanzamt verlangt von Ihnen, in die Glaskugel zu schauen: Sie sollen den Umsatz und Gewinn Ihres Unternehmens für die ersten zwei Jahre voraussagen. Das ist nicht ganz leicht, zumal Sie gerade erst starten. Schätzen Sie realistisch!

Steuervorauszahlungen im Blick halten

Vorsicht: Wenn Sie sich gegenüber dem Fiskus arm rechnen, kann das zu unliebsamen Überraschungen in Form von Steuernachzahlungen führen. Zu optimistisch sollten Sie auch nicht schätzen, weil Sie sonst vorab zu viel Steuer zahlen müssen. Die Fehleinschätzung der zu erwartenden Steuerzahlungen gehört zu den häufigsten Fallstricken bei Existenzgründungen. Es gilt: Rechnen Sie von Anfang an mit dem Finanzamt, aber realistisch!

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Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung - so geht´s

Business owner holding Open Sign. Proud man and woman opening their store

Die Gewerbeanmeldung ist für viele Gründer der Erstkontakt mit dem Behördendschungel. Doch nicht jeder Existenzgründer muss ein Gewerbe anmelden. Der erste Behördengang ist davon abhängig, ob Sie aus Sicht des Finanzamts Gewerbetreibender oder Freiberufler sind. Als zukünftiger Gewerbetreibender müssen Sie sich beim Gewerbeamt der Ihrer Gemeinde anmelden. Als Freiberufler informieren das Finanzamt über Ihre Existenzgründung.

Typische Gewerbetreibende

Zu den typischen Gewerbetreibende gehören

  • Handwerker,
  • Gastwirte,
  • Groß- und Einzelhändler
  • Makler, Versicherungs- und Vermögensberater
  • und die meisten Dienstleister.

Von der Gewerbeordnung sind explizit Freiberufler und Land- und Forstwirte ausgenommen. Freiberufler sind beispielsweise Ärzte, Ingenieure, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Journalisten.

Wenn Sie einen klassischen Gewerbeberuf ausüben, ist die Frage „Gewerbetreibender oder Freiberufler?“ schnell beantwortet. Doch in der Praxis ist die Abgrenzung zwischen Gewerbetreibendem und Freiberufler nicht immer einfach. Wo die Trennlinie genau verläuft, erfahren Sie in der kostenlosen Leseprobe meines Buches „Kleingewerbe anmelden“.

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Gewerbeanmeldung Formular

Ihr Gewerbe melden Sie bei dem Gewerbeamt der Gemeinde an, in der Sie Ihr Unternehmen betreiben. Beachten Sie: Die Gewerbeordnung macht hinsichtlich Haupt- oder Nebengewerbe keine Unterscheidung. Eine Anmeldung ist in beiden Fällen Pflicht!

In der Gewerbeanmeldung sind neben Ihren persönlichen Angaben alle wichtigen Angaben

  • zum Unternehmen (Name, Anschrift, Unternehmensgegenstand) und
  • zum Beginn der Tätigkeit einzutragen sowie,
  • ob die Tätigkeit als Haupt- oder Nebengewerbe ausgeführt wird.

Sie brauchen für die Anmeldung einen Personalausweis und eventuell besondere Nachweise (z. B. Handwerkskarte, Konzession) oder Vertragsunterlagen (z. B. Gesellschaftsvertrag, Handelsregistereintragung).

Das Gewerbeamt prüft dann, ob die persönlichen Angaben inhaltlich richtig sind. Es schaut, ob das Gewerbe an sich erlaubt ist und die notwendigen Nachweise bei zulassungsbeschränkten Gewerbetätigkeiten vorliegen. Der Prozess dauert in der Regel nur wenige Minuten. Nachdem Sie die Gebühr (20–50 €) vor Ort bezahlt haben, können Sie Ihren Gewerbeschein sofort mitnehmen.

Wenn Sie einen Handwerksbetrieb gründen, müssen Sie unter Umständen bei der Gewerbeanmeldung Ihre fachliche Eignung dokumentieren. Wenden Sie sich daher vorab an die zuständige Handwerkskammer für die Ausstellung der entsprechenden Nachweise.

Handwerksunternehmen in den sogenannten zulassungspflichtigen Berufen dürfen Sie grundsätzlich nur gründen, wenn Sie eine Meisterprüfung abgelegt haben oder einen Meister anstellen. Teilweise ist die Gründung auch für Gesellen mit mehrjähriger Berufserfahrung erlaubt. Die Meisterpflicht gilt beispielsweise für sensible Bereiche wie Elektro-, Gas- und Wasserinstallation oder für Dachdecker, Maurer und Schornsteinfeger. Wenn es um die Frage geht, ob Sie für Ihre handwerkliche Existenzgründung einen Meisterbrief brauchen, ist die Anlage A zur Handwerksordnung das Maß aller Dinge – hier sind alle zulassungspflichtigen Berufe aufgeführt.

Welche Besonderheiten gelten für Handwerker?

Image of a smiling craftsman during his day at work

Ausnahmen von der Meisterpflicht

Ausgenommen von der Meisterpflicht sind sogenannte zulassungsfreie Handwerke sowie handwerksähnliche Berufe. Ein zulassungsfreies Handwerk kann ohne einen Qualifikationsnachweis selbstständig betrieben werden. In diesen Berufen kann jedoch ein Meisterbrief erworben werden. Zum handwerksähnlichen Gewerbe zählen in der Regel einfache Tätigkeiten aus dem Bereich des Handwerks, die ohne Meisterbrief selbstständig ausgeübt werden können und in denen es auch keine Möglichkeit gibt, einen Meis­­terbrief zu erwerben.

Eine Übersicht der Berufe, die als zulassungspflichtige bzw. zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können, finden Sie hier.

Welche Gewerbe brauchen eine besondere Erlaubnis?

Für manche Gewerbe reicht eine einfache Gewerbeanzeige nicht aus, zusätzlich sind besondere Genehmigungen oder Konzessionen erforderlich. Um die Genehmigung oder Konzession gewährt zu bekommen, müssen in aller Regel ein Nachweis der fachlichen Fähigkeiten und/oder der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (z. B. in Form eines polizeilichen Führungszeugnisses) erbracht werden.

Die Liste der genehmigungspflichtigen Gewerbe ist lang, dazu gehören zum Beispiel Apotheken, Finanzanlagenvermittler, Immobilienmakler, Reisegewerbe, Spielhallen und viele mehr. Eine vollständige Liste finden Sie auf der Website Ihrer IHK unter dem Stichwort „erlaubnispflichtige und anzeigepflichtige Gewerbe“. Wer diesbezüglich eine professionelle Beratung benötigt, ist bei der Industrie- und Handelskammer gut aufgehoben.

Wer wird über meine Gewerbeanmeldung informiert?

Mit der Gewerbeanmeldung beginnen die Mühlen der Behörden zu mahlen. Das Gewerbeamt übermittelt Ihre Daten aus der Gewerbeanmeldung zum Beispiel an das Finanzamt, an die Industrie- und Handelskammern bzw. an die Handwerkskammer, die Bundes­agentur für Arbeit, an die zuständige Berufsgenossenschaft und an andere Institutionen, wenn die Rechtsvorschriften dies vorsehen.

Die erste Behörde, die sich meldet, ist das Finanzamt. Von der Finanzverwaltung erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen Post: den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

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