FRAGEBOGEN ZUR STEUERLICHEN ERFASSUNG

Bild Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Ihre erste steuerliche Pflicht

Ihren ersten Behördengang haben Sie mit der Gewerbeanmeldung erfolgreich absolviert. Jetzt stehen Sie vor Ihrer ersten steuerlichen Herausforderung: dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die Anmeldung zur Pflichtmitgliedschaft beim Finanzamt ist innerhalb eines Monats nach der Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Seit 2021 ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung verpflichtend auf elektronischem Weg über das Finanzamt-Portal ELSTER zu übermitteln. Für die Verwendung von ELSTER ist vorab eine Registrierung erforderlich, die Sie für die spätere Übermittlung Ihrer Steueranmeldungen und Steuererklärungen ohnehin brauchen. Beachten Sie, dass der Registrierungsprozess für ein ELSTER-Benutzerkonto bis zu zwei Wochen dauern kann (www.elster.de).

Was das Finanzamt von Ihnen wissen will?

Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung möchte das Finanzamt von Ihnen die folgenden Fragen beantwortet bekommen:

  • Wann wurde der Betrieb eröffnet, welche Tätigkeit wird ausgeübt und wer ist Betriebsinhaber?
  • Welche Steuererklärungen und Voranmeldungen sind abzugeben und nach welcher Art soll der Gewinn ermittelt werden?
  • Welchen Umsatz und Gewinn erwarten Sie in den ersten zwei Jahren?

 

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Brauchen Sie Hilfe beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Ich lade Sie ein, an meinem kostenlosen Online-Training teilzunehmen. Ich führe Sie Schritt für Schritt durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und gebe Ihnen an den Feldern, wo Stolpersteine und Steuerfallen lauern, die entscheidenden Hinweise und Empfehlungen, damit Sie Ihr Steuerfundament richtig legen.

Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sorgfältig aus!

Mit den Angaben im steuerlichen Erfassungsbogen legen Sie die Grundsteine für Ihr künftiges Steuerfundament. Füllen Sie den Fragebogen sorgfältig aus! Ihre Angaben haben weitreichende steuerliche Folgen und binden Sie teilweise für Jahre gegenüber dem Finanzamt. Auf der Grundlage des Fragebogens bekommen Sie Ihre Steuernummer mitgeteilt und erfahren,

  • welche Gewinnermittlungsart (Bilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) Sie durchführen,
  • welche Steueranmeldungen und Steuererklärungen Sie abgeben
  • und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen.

Das Finanzamt verlangt von Ihnen, in die Glaskugel zu schauen: Sie sollen den Umsatz und Gewinn Ihres Unternehmens für die ersten zwei Jahre voraussagen. Das ist nicht ganz leicht, zumal Sie gerade erst starten. Schätzen Sie realistisch!

Steuervorauszahlungen im Blick halten

Vorsicht: Wenn Sie sich gegenüber dem Fiskus arm rechnen, kann das zu unliebsamen Überraschungen in Form von Steuernachzahlungen führen. Zu optimistisch sollten Sie auch nicht schätzen, weil Sie sonst vorab zu viel Steuer zahlen müssen. Die Fehleinschätzung der zu erwartenden Steuerzahlungen gehört zu den häufigsten Fallstricken bei Existenzgründungen. Es gilt: Rechnen Sie von Anfang an mit dem Finanzamt, aber realistisch!

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